Bauzustandsgutachten
Laut Wohnungseigentumsgesetz 2002 ist bei Erstverkauf einer Wohnung in Häusern, die älter als 20 Jahre sind, ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile des Hauses vorzulegen, um dem neuen Eigentümer einen Überblick über die zu erwartenden Erhaltungsarbeiten im Laufe der nächsten zehn Jahre zu geben. Unser Büro Riedl Architekten hat bisher über 50 dieser Gutachten erstellt.